Rechtsvertretung im Migrationsrecht · Schweizweit

Rechtsvertretung im Migrationsrecht: Aufenthalt, Familiennachzug und Asyl in der ganzen Schweiz

Aufenthaltsbewilligung verweigert, Familiennachzug abgelehnt, Wegweisung angedroht oder Asylentscheid negativ? Wir vertreten Sie gegenüber Migrationsämtern, dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und dem Bundesverwaltungsgericht. Schriftlich, mit klarem Fristenplan, mehrsprachig und mit Kostentransparenz.

Erstabklärung innert 24 Stunden · Vertraulich · Auch bei knapper Kasse (unentgeltliche Rechtspflege möglich)

Fokus Migrationsrecht & Asylrecht
Verfahren vor Migrationsämtern, SEM & Bundesverwaltungsgericht
Beratung auf Deutsch · Englisch · Französisch · Spanisch · Italienisch · Persisch
Standort Zürich
Expertise

Migrationsrecht Schweiz: unsere Leistungen

Wir begleiten Privatpersonen und Unternehmen in allen Verfahren rund um Aufenthalt, Familie, Arbeit und Bürgerrecht und weiterhin im Asylrecht.

01

Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen

Verlängerung, Umwandlung und Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen.

02

Familiennachzug

Gesuche um Nachzug naher Familienangehöriger im Rahmen des Asyl- und Ausländerrechts.

03

Härtefallgesuche

Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach langjährigem Aufenthalt bei besonderer Integration.

04

Einbürgerung

Ordentliche und erleichterte Einbürgerung: Voraussetzungen prüfen, Gesuch vorbereiten und bei Ablehnung Rechtsmittel ergreifen.

05

Visum, Wegweisung & Widerruf

Einsprache bei abgelehntem Visum sowie Rechtsmittel gegen Wegweisung, Widerruf oder Nichtverlängerung einer Bewilligung.

06

Asylrecht & Beschwerdeverfahren

Beschwerden gegen ablehnende Asyl-, Wegweisungs- und Nichteintretensentscheide beim Bundesverwaltungsgericht sowie Wiedererwägungsgesuche, inklusive Prüfung der unentgeltlichen Rechtspflege.

Überblick

Was ist Migrationsrecht?

Das Migrationsrecht regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeit, Familiennachzug, Einbürgerung und Wegweisung von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz. Die wichtigsten Gesetze sind das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), das Asylgesetz (AsylG) und das Bürgerrechtsgesetz (BüG).

Die wichtigsten Ausweise im Überblick

Ausländerausweise in der Schweiz
AusweisBedeutungTypische Dauer
LKurzaufenthaltsbewilligungbis 12 Monate
BAufenthaltsbewilligungmeist 1 Jahr (Drittstaaten) oder 5 Jahre (EU/EFTA), verlängerbar
CNiederlassungsbewilligungunbefristet, meist nach 10 Jahren, bei guter Integration früher
FVorläufige Aufnahmewird jeweils um 12 Monate verlängert
NAsylsuchende im laufenden Verfahrenbis zum Asylentscheid
SSchutzstatus Sbefristet, solange der Schutzbedarf besteht

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen: AIG, VZAE, AsylG. Behörde: Staatssekretariat für Migration (SEM).

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Kanzlei

Wer wir sind

Unsere Kanzlei mit Standort in Zürich begleitet Privatpersonen und Unternehmen in der ganzen Schweiz im Migrationsrecht, von der Aufenthaltsbewilligung und dem Familiennachzug über Härtefall und Einbürgerung bis zu Wegweisung und Asylverfahren. Wir kennen die Verfahrenslogik, die Fristen und die Praxis der Migrationsämter, des SEM und des Bundesverwaltungsgerichts.

Wir arbeiten schriftlich, strukturiert und mit klaren Fristenplänen. Besprechungen führen wir nach Bedarf telefonisch oder per Video, damit Sie unabhängig von Ihrem Wohnort mit uns zusammenarbeiten können.

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Karriere

Wir suchen laufend juristische Verstärkung

Sie interessieren sich für Migrationsrecht und Asylrecht und schätzen strukturierte, schriftliche Fallarbeit? Wir freuen uns über Ihre Initiativbewerbung. Ortsunabhängigkeit und flexible Arbeitszeiten sind bei uns möglich.

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Wann brauche ich eine Rechtsvertretung?

Praxisnahe Beiträge zu den häufigsten Fragen im Migrationsrecht, verständlich erklärt.

Härtefall

Nach Jahren in der Schweiz: der Weg zur Härtefallbewilligung

Langjähriger Aufenthalt allein genügt nicht. Wir erläutern, welche Integrationskriterien für ein Härtefallgesuch massgebend sind.

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Familiennachzug

Familienangehörige trotz laufendem Verfahren nachziehen

Unter welchen Voraussetzungen ein Gesuch um Familiennachzug erfolgreich sein kann und welche Nachweise die Behörden verlangen.

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Fachkräfte

Aufenthaltsbewilligung für Fachkräfte aus Drittstaaten

Kontingente, Vorrang inländischer Arbeitskräfte und die Voraussetzungen für Arbeitgeber und Angestellte.

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Bürgerrecht

Ordentliche Einbürgerung: der Weg zum Schweizer Pass

10 Jahre Aufenthalt, Niederlassungsbewilligung und die Integrationskriterien nach Art. 12 BüG.

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Widerruf

Widerruf der Aufenthaltsbewilligung: Gründe und Abwehr

Die häufigsten Widerrufsgründe nach Art. 62/63 AIG und die Verhältnismässigkeitsprüfung.

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Visum

Visum abgelehnt: Einsprache und Fristen

30 Tage Zeit: Wie die Einsprache funktioniert und was Gastgeber tun können.

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Verfahren

Prozeduraler Aufenthalt einfach erklärt

Darf ich in der Schweiz bleiben, während mein Gesuch läuft? Regeln, Beispiele und Fehler.

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Corporate Migration

Unternehmensansiedlung in der Schweiz

Rechtliche Begleitung für internationale Firmen bei Standortverlegung und Bewilligungen für Mitarbeitende.

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Global Mobility

Entsendung und konzerninterner Transfer

Voraussetzungen und Ablauf des konzerninternen Transfers (Art. 46 VZAE) für Führungskräfte.

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Corporate & Private Clients

Familiennachzug für Führungskräfte

Fristen und Nachweise für den Familiennachzug bei entsandten Führungskräften und vermögenden Privatpersonen.

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Private Clients

Wohnsitznahme für vermögende Privatpersonen

Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit und Pauschalbesteuerung: Voraussetzungen und kantonale Unterschiede.

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Investoren-Migration

Unternehmensgründung: Bewilligung für Investoren

Voraussetzungen für die Bewilligung selbständiger Erwerbstätigkeit nach Art. 19 AIG.

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Investoren

Investor in der Schweiz: Aufenthalt und Stolpersteine

Was Art. 23 Abs. 3 AIG verlangt und welche Fehler vor dem Gesuch teuer werden.

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Kunst und Kultur

Künstler und Musiker in der Schweiz

Bewilligung für Auftritte, Acht-Monate-Regel, Meldepflicht und die häufigsten Stolpersteine.

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Sport

Berufssportler und Trainer in der Schweiz

Welche Bewilligung Sportler und Trainer aus Drittstaaten brauchen und wo es in der Praxis klemmt.

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Praktikum und Lehre

Praktikum und Lehre in der Schweiz

Stagiaires-Abkommen, obligatorisches Praktikum und Berufslehre: Wege, Fristen und Fallstricke.

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Au-pair

Au-pair in der Schweiz

Die sieben Bedingungen nach Art. 48 VZAE, die Zwölf-Monate-Grenze und typische Fehler.

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Wissenschaft

Doktoranden, Postdocs und akademische Gäste

Zulassung zur Weiterbildung, Erwerbstätigkeit nach Art. 40 VZAE und Fallstricke bei Finanzierung und Visum.

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Wegweisung

Wegweisung und Ausreisefrist

7 bis 30 Tage: Wann Verlängerung möglich ist und wann sofortiger Vollzug droht.

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Vorläufige Aufnahme

Ausweis F: Rechte und der Weg zur Aufenthaltsbewilligung

Voraussetzungen der vorläufigen Aufnahme und wann eine Umwandlung in eine Aufenthaltsbewilligung möglich ist.

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Wiedererwägung

Neue Beweismittel nach rechtskräftigem Entscheid

Wenn sich die Lage im Herkunftsland ändert oder neue Beweismittel auftauchen, kann ein Wiedererwägungsgesuch sinnvoll sein. Wir zeigen, wann sich dieser Schritt lohnt.

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Beschwerdeverfahren

Negativer Asylentscheid — was jetzt?

Nach Abschluss des Asylverfahrens und einem ablehnenden Entscheid des SEM zu Ihrem Asylgesuch läuft eine kurze Beschwerdefrist beim Bundesverwaltungsgericht. Wir erklären, welche Schritte in welcher Reihenfolge nötig sind und worauf es in der Begründung ankommt.

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Schutzstatus S

Familiennachzug bei Schutzstatus S

Ehegatten und minderjährige Kinder nach Art. 71 AsylG: Voraussetzungen und Grenzen.

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Schutzstatus S

Schutzstatus S: Rechte, Pflichten und was danach kommt

Rechtsgrundlage, Rechte während des Schutzes und die Optionen bei einer allfälligen Aufhebung.

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FAQ

Häufige Fragen

Die Antworten auf das, was uns Klientinnen und Klienten am häufigsten fragen.

Die unentgeltliche Rechtspflege befreit Sie von den Verfahrenskosten und ermöglicht die Bestellung eines kostenlosen Rechtsbeistands, sofern Sie mittellos sind und Ihr Anliegen nicht als aussichtslos gilt. Wir prüfen für Sie unverbindlich, ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, und stellen das Gesuch, falls ja.

Für Klientinnen und Klienten, die das Mandat privat finanzieren, arbeiten wir in der Regel mit einer Pauschale pro Verfahrensschritt, die wir vor Mandatsbeginn schriftlich festhalten. So kennen Sie die Kosten von Anfang an und werden nicht nachträglich überrascht.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns innert 24 Stunden für eine kurze Erstabklärung. Erscheint Ihr Anliegen aussichtsreich, erhalten Sie eine Vollmacht sowie eine Übersicht zu Ablauf und Kosten. Anschliessend übernehmen wir die Korrespondenz mit den Behörden und halten Sie laufend über den Verfahrensstand auf dem Laufenden.

Die von uns geführten Beschwerde- und Gesuchsverfahren sind grundsätzlich schriftlich. Eine persönliche Anwesenheit unsererseits bei behördlichen Anhörungen ist in diesen Verfahren regelmässig nicht erforderlich; wir bereiten Sie bei Bedarf schriftlich darauf vor.

Die Verfahrensdauer hängt von der Instanz und der Komplexität des Falls ab und kann von wenigen Monaten bis über ein Jahr reichen. Wir informieren Sie zu Beginn des Mandats über die realistisch zu erwartende Dauer.

Die Mandatsführung erfolgt auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Persisch. In komplexen Fällen kann zusätzlich ein Dolmetscher beigezogen werden. Alle anderen Sprachen, zum Beispiel Arabisch, Türkisch, Russisch oder Tigrinya, sind bei Bedarf mit Dolmetscher möglich; sprechen Sie uns dazu einfach an.

Nein. Über Bewilligungen und Beschwerden entscheiden die Behörden und Gerichte, oft nach Ermessen. Eine seriöse Rechtsvertretung kann deshalb keinen Erfolg garantieren. Wir garantieren Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Chancen vor Mandatsbeginn, eine sorgfältige und fristgerechte Vertretung und klare Kosten.

Der Ausweis L gilt für befristete Aufenthalte bis 12 Monate, der Ausweis B für längere Aufenthalte, etwa wegen Arbeit, Familie oder Ausbildung. Der Ausweis C ist unbefristet und wird in der Regel nach 10 Jahren Aufenthalt erteilt, bei guter Integration früher. Welcher Ausweis für Sie in Frage kommt, hängt von Staatsangehörigkeit, Zweck und Aufenthaltsdauer ab. Wir klären das in der Erstabklärung.

Für die ordentliche Einbürgerung verlangt das Bürgerrechtsgesetz in der Regel eine Niederlassungsbewilligung C und insgesamt 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz (Art. 9 BüG). Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr zählen doppelt. Dazu kommen kantonale und kommunale Voraussetzungen, und die Dauer des Verfahrens ist je nach Kanton unterschiedlich.

Gegen ablehnende Entscheide gibt es meist ein Rechtsmittel, aber die Fristen sind kurz: Bei einem abgelehnten Visum sind es 30 Tage für die Einsprache beim SEM, bei vielen anderen Verfügungen ebenfalls 30 Tage, im Asylverfahren teils nur 5 oder 7 Arbeitstage. Senden Sie uns den Entscheid deshalb sofort. Wir prüfen die Frist und die Erfolgsaussichten.

Ja. Wir unterstützen Unternehmen bei Bewilligungen für Fachkräfte, bei Entsendungen und konzerninternen Transfers sowie bei der Standortverlegung in die Schweiz.

Kontakt

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Wir melden uns innert 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.

☎
Telefon+41 76 775 52 55
@
E-Mailkontakt@migrationhelp.ch
◎
PostadresseIdastrasse 17
8003 Zürich

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